Hinweise und Regeln
für die Nutzung des SKYPARK epia Kletterwaldes
1. Teilnehmer:
Die Kletteranlage kann von Teilnehmern ab 3 Jahren und eine Körpergröße von 110 cm besucht werden. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen alleine in der Anlage klettern. Unter 18-jährige benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Für Kinder unter 14 Jahren ist ein Erwachsener als Kletterbegleitung notwendig. Ein Erwachsener kann zwei Kinder ab 7 Jahren begleiten. Jüngere Kinder müssen je Kind von einem Erwachsenen begleitet werden.
Schulklassen: Für die 1. bis 4. Klasse benötigen je drei Schüler eine erwachsene Begleitung. Für die 5. Klasse sind je Klettergruppe (max. 15 Schüler) 2 Begleitpersonen erforderlich. Für Schulklassen der 6. und 7. Stufe bedarf es je Klettergruppe (max. 15 Schüler) eines Erwachsenen als Begleitung. Ab der 8. Klasse hat eine erwachsene Person die Schulklasse zu begleiten.
2. Ausrüstung und Einweisung:
Alle Teilnehmer tragen ausschließlich die geprüfte Sicherheitsausrüstung des SKYPARK epia Kletterwaldes. Sie ist eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und darf während des Besuchs nicht abgelegt oder anderen Personen überlassen werden. Sie muss spätestens 3 Stunden nach der Sicherheitseinweisung wieder abgegeben werden. Sämtlicher Schmuck (Ringe, Piercings etc.) ist abzulegen oder abzukleben; alle Gegenstände aus den Taschen sind zu entfernen.
Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Schals, Kapuzenkordeln und ähnliches müssen so verstaut werden, dass sie sich stets eng am Körper befinden.
Die Kletteranlage darf nur mit geeigneter Kleidung betreten werden. Röcke und offene Schuhe (z. B. Sandalen) sind ungeeignet.
Jeder Besucher bekommt eine Gurteinweisung und Sicherheitsschulung. Die Teilnahme ist zwingend!
Im Klettergurt herrscht generelles Rauchverbot. Ein Mindestabstand von 5 Metern zu Glut oder offenem Feuer ist einzuhalten.
Vor dem Toilettengang ist die Ausrüstung aus hygienischen Gründen auszuziehen. Bitten Sie einen Trainer den Gurt nach dem Anlegen noch einmal zu überprüfen.
3. Während des Kletterns:
Ab Verlassen des Bodens herrscht Sicherungspflicht gemäß der Sicherheitsschulung. Die Sicherungskarabiner müssen immer im grün markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt werden. Jede Übung darf nur von einer Person begangen werden. Auf den Baumpodesten dürfen sich max. 3 Personen aufhalten. Die Seilrutschen dürfen erst benutzt werden, wenn sicher ist, dass der Landebereich frei ist. Im Zweifelsfall ist ein Trainer herbeizurufen.
4. Aufsichtspflicht:
Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern bzw. erwachsenen Begleitpersonen.
5. Anlage:
Das Verlassen der Wege ist nicht gestattet. Die Absperrungen sind zu beachten. In der gesamten Anlage gilt Rauchverbot. Hunde sind an der Leine zu halten.
Die Benutzung der Elemente des Teamparcours, einschließlich des Niederseilgartens (gesonderter, pädagogischer Kleingruppenbereich) kann nur nach separater Buchung unter Aufsicht und Anleitung eines autorisierten Trainers erfolgen.
6. Risiken:
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann eine umfassende Sicherheit nicht garantiert werden; es verbleibt stets ein Risiko.
Es können naturtypische Gefahrenquellen bestehen oder entstehen, beispielsweise Rutschgefahr infolge der Witterung, Verschmutzungen durch Erde oder Harz sowie Insektenbisse oder -stiche.
Ebenso kann eine unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung des Sicherungssystems nicht ausgeschlossen werden. Infolge unsachgemäßer oder fehlerhafter Bedienung des Sicherungssystems kann der Benutzer sich verletzen oder im schlimmsten Fall abstürzen. Mögliche Gefahren infolge unsachgemäßer oder fehlerhafter Bedienung des Sicherungssystems sind unter anderem:
- Quetsch- beziehungsweise Klemmgefahr der Finger beim Mitführen/Schieben/Ziehen der Seilrollenkarabiner
- Verbrennungsgefahr durch Reibung bei unsachgemäßem Gebrauch der Führungsseile
- Verfangen von offen getragenen, langen Haaren in den Seilrollenkarabinern.
- Sollte der Kopf des Benutzers zwischen die Äste der Verbindungsmittel zu den Karabinern geraten, verfügt das Sicherungssystem über eine so genannte „Pilot Bar“, welche ein Strangulationsrisiko minimiert, aber nicht gänzlich ausschließt.
Schließlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Benutzer durch herabfallende Gegenstände anderer Benutzer (trotz Belehrung/Hinweis) wie Mobiltelefone, Geldbeutel oder Schlüssel getroffen und möglicherweise verletzt wird.
7. Körperliche Voraussetzungen:
Die Nutzung des Kletterwaldes setzt körperliche Gesundheit und – abhängig vom Schwierigkeitsgrad der gewählten Übung – eine gewisse Fitness voraus. Wer die körperliche und/oder geistige Verfassung einschränkende Mittel, wie Medikamente, Drogen oder Alkohol zu sich genommen hat, darf die Anlage nicht nutzen. Dasselbe gilt für Epileptiker, frisch Operierte, Herzkranke, Bandscheibengeschädigte und Schwangere.